Macht & Herrschaft
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Die in der Soziologie vorherrschenden Definitionen für Macht und Herrschaft stammen aus Max Webers Werk "Wirtschaft und Gesellschaft". So beginnt auch dieser Artikel mit Max Weber, um ihn anschließend mit den Theorien von Popitz und Crozier / Friedberg zu kontrastieren.
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Macht und Herrschaft bei Max Weber
Weber betont insbesondere den intentionalen und am Handeln orientierten Charakter von Macht und Herrschaft. Seine Definition für Macht lautet dementsprechend:
"Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht" [Weber, S. 28].
Eine mögliche Form, eine solche Macht auszuleben ist Herrschaft. Im allgemeinen wird Herrschaft häufig als institutionalisierte Macht verstanden, was Weber folgendermaßen beschreibt:
"Herrschaft soll heißen die Chance, für den Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden" [Weber, S. 28].
Dabei lässt sich der Grad der Institutionalisierung noch weiter steigern, wenn nicht nur die beteiligten Personen, sondern auch die zentralen geforderten Handlungen sich verfestigen. Dies fast Weber im Begriff der Disziplin zusammen, der insbesondere für die anschließend erklärte Herrschaftsform der rationalen Herr-schaft von Bedeutung ist.
"Disziplin soll heißen die Chance, kraft eingeübter Einstellung für einen Befehl prompten, automatischen und schematischen Gehorsam bei einer angebbaren Vielheit von Menschen zu finden" [Weber, S. 28].
Typen der legitimen Herrschaft bei Max Weber
Damit sich Macht in Form von Herrschaft institutionalisieren kann, muss sie anerkannt werden. Dazu unterscheidet Weber drei Quellen der Legitimation für Herrschaft die sich in seinen Typen der legitimen Herrschaft manifestieren:
Rationale oder legale Herrschaft: Dabei legitimieren gesetzte Ordnung und Anweisungsrecht die Herrschaft. Das klassische Beispiel für diese Form ist die Bürokratie.
Traditionale Herrschaft: Der Alltagsglaube an die Heiligkeit der von jeher geltenden Traditionen begründen die Herrschaft der zur Autorität berufenen. Diese Form ist häufig in Monarchien zu finden.
Charismatische Herrschaft: Ihre Legitimation begründet sich in der außeralltäglichen Hingabe, Heiligkeit oder Vorbildlichkeit einer Person und der durch sie geschaffenen Ordnung. Besteht das Herrschaftsverhältnis fort, versachlicht es sich als traditionale oder legale Herrschaft. Eine extreme Form der charismatischen Herrschaft findet sich bei Propheten.
Typen der Macht bei Popitz
Ähnlich wie Weber verschiedene Typen von Herrschaft unterscheidet, differenziert Popitz den Begriff der Macht weiter auf:
"Instrumenteller und aotoritativer Macht ist gemeinsam, daß sie das Verhalten Betroffener steuern. Beide wirken aufgrund von Alternativen von 'äußeren' Vor- und Nachteilen, autoritative Macht durch Anerkennungen und Anerkennungsentzüge. Instrumentelle Macht lenkt nur das Verhalten, autoritative Macht Verhalten und Einstellungen. Aktionsmacht und datensetzender Macht ist gemeinsam, daß sie die Situation Betroffener verändern und damit die Spielräume möglichen Verhaltens. Aktionsmacht trifft die Person unmittelbar. Datensetzende Macht entscheidet über die materiell-artifiziellen Lebendbedingungen" [Popitz 1992, S. 33 f.].
Macht bei Crozier / Friedberg
Crozier / Friedberg bauen in ihrem Werk Macht und Organisation merklich auf Weber auf, formulieren ihre Definition von Macht aber noch allgemeiner: Macht als Möglichkeit bestimmter Individuen oder Gruppen, auf andere Individuen oder Gruppen einzuwirken.
Diese allgemein gehaltene Definition präzisieren sie durch eine Reihe zentraler Aspekte von Macht und insbesondere Machtbeziehungen. Dementsprechend ist Macht erst einmal kein Attribut von Akteuren, sondern eine Beziehung zwischen ihnen. Genauer gesagt handelt es sich um eine Tausch- und also um eine Handlungsbeziehung, an der mindestens zwei Personen beteiligt sein müssen. Macht ist in einem Freiraum angesiedelt, über den jeder der in eine Machtbeziehung eingetretenen Gegenspieler verfügt, das heißt, in seiner mehr oder weniger großen Möglichkeit, das zu verweigern, was der andere von ihm verlangt. Dabei handelt es sich um ein Kräfteverhältnis, aus dem der eine mehr herausholen kann als der andere, bei dem aber gleichfalls der eine dem anderen nie völlig ausgeliefert ist. (Wenn eine der beiden Parteien keine Ressourcen mehr in eine Beziehung einzubringen hat, dann kann sie auch nichts mehr tauschen: sie kann also keine Machtbeziehung im eigentlichen Sinn mehr eingehen. Diese Partei ist dann kein autonomer Akteur mehr, sondern lediglich ein Ding.)
Literatur
- Crozier, Michael und Erhard Friedberg (1979): "Macht und Organisation – Die Zwänge kollektiven Handelns", Athenäum Verlag, Königstein
- Gostmann, Peter und Peter-Ulrich Merz-Benz (2007): "Macht und Herrschaft – Zur Revision zweier soziologischer Grundbegriffe", VS Verlag für Sozialwissenschaften
- Haferkamp, Hans (1983): "Soziologie der Herrschaft: Analyse der Struktur, Entwicklung und Zustand von Herrschaftszusammenhängen", Westdeutscher Verlag, Opladen
- Weber, Max (1985): "Wirtschaft und Gesellschaft – Grundrisse der verstehenden Soziologie", JCB Mohr (Paul Siebeck), Tübingen
